Frage von Christian M. • 28.03.2024
Antwort von Carmen Wegge SPD • 09.04.2024
vielen Dank für die Frage. Hierzu bedarf es einer Gesetzesänderung, die wir zeitnah anstreben werden.
vielen Dank für die Frage. Hierzu bedarf es einer Gesetzesänderung, die wir zeitnah anstreben werden.
Bewerben können Sie sich auch jetzt schon. Ab dem 27. Juni gelten die neuen Regelungen.
Erst ab dem 27.06. wenden die Behörde die neue Rechtslage an - denn mit diesem Datum ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten.
Bis zum 27.06. wird weiterhin die alte Rechtslage angewendet
Im Abgeordnetengesetz finden Sie die rechtliche Grundlage und alle Informationen zu den Ansprüchen von Frau Merkel wie auch Herrn Schröder.
Als SPD sind wir bereit dazu, demokratisch über Inhalte zu streiten und auch Kritik sowie abweichende Meinungen im Rahmen des Grundgesetzes zu akzeptieren.