Das Wahlrecht wurde gerade reformiert. Das sollten wir erst evaluieren, statt weiter zu verkomplizieren. Bürgerentscheide gehören für mich auf kommunale Ebene.
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Antwort 06.03.2026 von Alena Fink-Trauschel FDP
Antwort 02.03.2026 von Fabio De Masi BSW
Ich finde die Idee grundsätzlich interessant. Allerdings gibt es dazu bisher keine offizielle Position der Partei.
Antwort 01.03.2026 von Andreas Schwarz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Einführung einer sog. Ersatzstimme ist meines Erachtens aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Auch inhaltlich habe ich hier aufgrund des Bestimmtheitsgrundsatzes Bedenken.
Antwort 02.03.2026 von Andreas Stoch SPD
Das Wahlrecht, das 2022 neu eingeführt wurde, ist bislang noch nicht angewendet worden. Erst nach der kommenden Wahl wird sich zeigen, wie es sich in der Praxis bewährt. Ich halte es deshalb für sinnvoll, zunächst Erfahrungen zu sammeln und die konkreten Auswirkungen sorgfältig auszuwerten, bevor erneut über Änderungen diskutiert wird.
Antwort 04.03.2026 von Oliver Hildenbrand BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für die Landtagswahl am 8. März 2026 gilt ein neues Wahlrecht.
Antwort ausstehend von Andreas Winhart AfD