Welche Position vertreten Sie in Bezug auf die geplante Gesundheitsreform und die Einsparungen beim Elterngeld
Sehr geehrte Frau Gumnior,
die aktuell geplanten Reformen im Bereich der Gesetzlichen Krankenkassen und beim Elterngeld bereiten mir Sorgen. Als junger Familienvater sehe ich die im Reform geplanten Einschränkungen der beitragsfreihen Mitversicherung von Ehepartnern und mögliche Kürzungen beim Elterngeld sehr kritisch. Durch Kriege und Inflation sind die Belastungen ins besondere auch für junge Familien stark gestiegen und ich sehe es als besonders wichtig an, diese zu entlasten, um junge Menschen dazu zu ermutigen wieder mehr Kinder zu bekommen. Dies wäre ein Schritt, um das Fundament unserer Solidaritätsgesellschaft wieder zu stärken, solange echte Reformen wie beispielsweise die Bürgerversicherung oder die vollständige Übernahmen der Krankenversicherung von Arbeitslosen durch den Bund ausbleiben. Daher würde ich gerne wissen, wie Sie zu diesen Themen stehe und insbesondere, wie sie bei der Abstimmung über das Gesetz zur Gesundheitsreform abstimmen werden.
Sehr geehrte Frau L.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich teile Ihre kritische Einschätzung der geplanten Reformen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Gesetz verkauft sich als umfassende Gesundheitsreform, ist in Wahrheit aber vor allem ein Belastungspaket für Beitragszahlende und Betriebe. Zwar umfasst das Gesetz ein vergleichsweise breites Maßnahmenpaket und berührt damit zahlreiche Bereiche des Gesundheitswesens – Krankenhäuser, Arztpraxen, Arzneimittel, Krankengeld, Zuzahlungen und die Familienversicherung – die finanziellen Lasten werden jedoch höchst ungleich verteilt. Der Gesetzentwurf verschiebt die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung massiv zulasten der Beitragszahler: Von insgesamt rund 16,3 Milliarden Euro Einsparungen im Jahr 2027 sollen rund 7 Milliarden Euro – über 40 Prozent – über höhere Belastungen von Patient*innen, Versicherten und Arbeitgeber*innen aufgebracht werden. Die FinanzKommission hatte dagegen empfohlen, diesen Anteil auf rund 21 Prozent zu begrenzen. Das ist ein klarer Bruch mit dem Prinzip der solidarischen Lastenverteilung. Statt alle Akteure angemessen zu beteiligen, wird die Mitte der Gesellschaft überproportional belastet.
Besonders problematisch ist, dass zentrale Kostentreiber im System nicht konsequent einbezogen werden. Während Versicherte Einschnitte hinnehmen müssen, bleibt die Pharmaindustrie weitgehend verschont – teilweise profitiert sie sogar von teilweise erst neu im Kabinettsentwurf eingeführten gelockerten Preisregeln. Diese werden eher dazu führen, dass die Ausgaben weiter steigen, statt Einsparungen zu generieren und das ohnehin fragliche Einsparvolumen nochmal zusätzlich abschmelzen. Statt gezielt dort anzusetzen, wo die größten Kosten entstehen, verzichtet der Entwurf auf Milliardenpotenziale – und verschiebt die Last auf die Versicherten und Arbeitgeber*innen.
Insgesamt ist das Gesetz aus meiner Sicht nicht geeignet, die Beitragssätze zur GKV nachhaltig zu stabilisieren oder zu senken.
Auch die drohenden Kürzungen beim Elterngeld sehen wir als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen kritisch. Wir hatten ausdrücklich begrüßt, dass sich die schwarz-rote Koalition eine Reform vorgenommen hatte, um stärkere Anreize für eine partnerschaftlichere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu schaffen. Dazu sollten laut Koalitionsvertrag unter anderem die Einkommensgrenze sowie die Mindest- und Höchstbeträge angehoben werden. Beides hatten auch wir in unserem Wahlprogramm gefordert.
Nun plant die Bundesregierung laut den beschlossenen Eckwerten für den Haushalt 2027 Einsparungen von 350 Millionen Euro beim Elterngeld. Diese Einsparungen sollen über die angekündigte Reform erreicht werden, zu der wir in Kürze einen Gesetzentwurf erwarten. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die bestehende Bezugsdauer für Familien erhalten bleibt. Gerade angesichts weiterhin fehlender Krippenplätze, insbesondere in vielen westdeutschen Bundesländern, wären Kürzungen bei der Bezugsdauer problematisch. Zudem sollten stärkere Anreize für eine partnerschaftliche Aufteilung der Elternzeit geschaffen werden. Denn wenn Eltern ihre Elternzeit gerechter aufteilen, setzt sich dies häufig auch später in der familiären Aufgabenverteilung fort.
Zugleich wären Einschränkungen beim Kreis der Anspruchsberechtigten angesichts historisch niedriger Geburtenraten ein fatales familienpolitisches Signal. Das Elterngeld wurde eingeführt, um die Verzichtskosten von Eltern im ersten Lebensjahr eines Kindes teilweise auszugleichen. Es handelt sich um eine familienpolitische Leistung, die Eltern unterschiedlicher Einkommensgruppen während der ersten Lebensmonate entlastet. Familien brauchen Sicherheit und Unterstützung, dabei ist das Elterngeld von zentraler Bedeutung, um Familien zu stärken und Gleichstellung zu fördern.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Lena Gumnior
