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Was denken Sie über die geplanten Kürzungen der Bezugszeiten des Elterngeldes? Was denken Sie über die geplanten Kürzungen im Bereich Psychotherapie?

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Lena Gumnior
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Frage von Anna O. •

Was denken Sie über die geplanten Kürzungen der Bezugszeiten des Elterngeldes? Was denken Sie über die geplanten Kürzungen im Bereich Psychotherapie?

Sehr geehrte Frau Gumnior,
mit großer Sorge schaue ich auf die aktuellen Veränderungen in der Politik, welche unter anderem die gestellten Fragen betrifft.
Wir planen ein zweites Kind, fragen uns jedoch wie bei der vorgestellten Reform eine Stillzeit von mindestens einem Jahr (wie von der WHO empfohlen) möglich sein soll oder wie eine Eingewöhnung in eine Krippe, welche vielerorts erst ab einem Jahr beginnen kann, möglich sein soll oder wie unsere Arbeitgeber bei einem ständigen Wechsel zwischen Voll- und Teilzeit reagieren werden.
Die zweite Frage betrifft viele Menschen aus meinem Freundeskreis, welche sich bei den angekündigten Kürzungen im Bereich Psychotherapie kaum noch Erfolgschancen auf einen bezahlbaren Therapieplatz ausrechnen und sie zunehmend in die Verzweiflung rutschen.
Die aktuelle Politik löst große Zukunftsängste aus und geht aus meiner Perspektive an der Realität vieler Familien vorbei.
Ich bitte Sie innigst im Sinne dieser zu handeln und zu entscheiden.
Vielen Dank

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Liebe Anna O.

1. Das Elterngeld ist eine der wichtigsten familienpolitischen Leistungen und ein zentrales Instrument der Gleichstellungspolitik. Es ermöglicht Eltern, sich insbesondere im ersten Lebensjahr um ihr Kind zu kümmern, ohne in finanzielle Nöte zu geraten und Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Es braucht klare Verbesserungen. Die Bundesregierung nimmt dagegen massive Kürzungen vor und versucht das auch noch als Reform für mehr Partnerschaftlichkeit zu verkaufen. Der Referentenentwurf ist ein Sparvorhaben, das Eltern und insbesondere Mütter schlechter stellt. So geht die Bundesregierung in ihrem Haushaltsentwurf davon aus, dass viele Väter die für sie reservierten Elterngeldmonate nicht in Anspruch nehmen werden. Viele Mütter, die im ersten Lebensjahr zu Hause bleiben, können nur noch neun Monate Elterngeld beziehen. Gerade angesichts niedriger Geburtenzahlen und des demografischen Wandels brauchen Eltern eine starke und verlässliche Unterstützung: Statt beim Elterngeld zu kürzen, wollen wir es zu einem 6-6-6 Modell ausbauen und damit mehr Partnerschaftlichkeit und mehr Zeit für Familien ermöglichen.

Unser 6-6-6 Reformvorschlag:

Wir schlagen vor, dass jedes Elternteil Anspruch auf sechs Monate Basiselterngeld hat und weitere sechs Monate flexibel untereinander aufgeteilt werden können. Alleinerziehende haben Anspruch auf die vollen 18 Monate Elterngeld. Als Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit wollen wir die Einkommensersatzrate so dynamisieren, dass das maximale Elterngeld durch eine gleichmäßige Aufteilung der Elterngeldmonate erreicht wird.

Den Mindest- und Höchstbetrag des Basiselterngeldes werden wir auf 500 Euro beziehungsweise 2.400 Euro anheben und einen Mechanismus entwickeln, damit dieser regelmäßig und automatisch an die Preisentwicklung angepasst wird. Außerdem fordern wir einen Anspruch auf Elterngeld für Pflegeeltern einzuführen und das Elterngeld durch eine Flexibilisierung der Berechnungsgrundlage an die Lebens- und Arbeitsrealität von Selbstständigen anzupassen.

2. Die geplanten Kürzungen im Bereich Psychotherapie bereiten mir große Sorge. Es ist kurzsichtig, ausgerechnet Einschnitte bei der psychotherapeutischen Versorgung vorzunehmen, denn nicht nur wird dadurch individuelles Leid erhöht, sondern mittelfristig werden auch die Kosten steigen. Denn weniger niedrigschwellige Versorgung führt zu mehr Chronifizierung, mehr Krankenhausaufenthalten und mehr volkswirtschaftlichen Kosten durch steigende Arbeitsausfälle und Frühberentungen. Psychotherapeutische Versorgung muss adäquat finanziert werden. Wir wollen nicht untätig bleiben und haben bereits anlässlich der Honorarkürzungen in der Psychotherapie deshalb den Eilantrag „Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken“ (Drucksache 21/4954) in den Deutschen Bundestag eingebracht: https://dserver.bundestag.de/btd/21/049/2104954.pdf

Wir haben uns im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz dafür eingesetzt, dass angemessene finanzielle und strukturelle Rahmenbedingungen in der psychotherapeutischen Versorgung geschaffen werden. Zusätzlich haben wir Grünen beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag eingereicht, um eine Verschiebung der Entscheidung zu erreichen, weil unserer Einschätzung nach die notwendigen Fristen im parlamentarischen Verfahren nicht gewahrt waren. Wir haben darin gefordert, den Abschluss des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz auszusetzen und in vertiefte Beratungen über den Sommer einzutreten, damit Korrekturen vorgenommen und die Angriffe auf die Versorgung abgewendet werden. Unser Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht wurde abgelehnt. Wir respektieren selbstverständlich die Entscheidung aus Karlsruhe. Damit ist die Frage einer einstweiligen Aussetzung juristisch entschieden. Politisch bleibt klar: In dieser Form gefährdet das Gesetz die Gesundheitsversorgung aller Bürger*innen.

Psychische Gesundheit darf nicht vom Versicherungsstatus abhängen.

Vielen Dank und viele Grüße 

Dr. Lena Gumnior

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