Antwort 12.02.2025 von Markus Wagner BAYERNPARTEI
Weder die Befürworter, noch die Gegner der Legalisierung können mit dem aktuell gültigen Beschluss zufrieden sein
Weder die Befürworter, noch die Gegner der Legalisierung können mit dem aktuell gültigen Beschluss zufrieden sein
Ja, für die Sicherheit, für die Mehrheit der Meinung der Bürger, für das Gesetz
Aus taktischen Gründen nicht angetreten.
Die bestehende Regelung ist nach meiner Auffassung ausreichend, um die notwendige Transparenz für Wählerinnen und Wähler zu ermöglichen und eventuelle Interessenkonflikte während der Ausübung des Mandats aufzudecken