Frage von Marko N. • 23.03.2024
Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD
Diesbezüglich liegt uns noch kein Kabinettsbeschluss vor
Das Beamtenbesoldungsrecht fällt in die Zuständigkeit des Bundesministerium des Innern und für Heimat.
Mit Blick auf den Bereich des Sports ist es richtig, dass viele Verbände mit Statuten ein klares Zeichen gegen Steuerstraftaten setzen - und Tätern verbandsrechtliche Sanktionen, wie z.B. der Lizenzentzug drohen.
Auch soll und muss aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten die Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro noch in 2024 an unsere Beamtinnen und Beamten fließen.
Ich habe lediglich auf die Diskrepanz zw. Bund u. Ländern im Kontext der Umsetzung des BVerfG-Urteils hingewiesen. Die Länder haben reagiert, der Bund nicht.