
Antwort 04.05.2026 von Nora Seitz CDU
Das Beitragsstabilisierungsgesetz zielt darauf ab, die Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt zu stabilisieren. Dabei ist zu unterscheiden zwischen der Sicherstellung notwendiger Behandlungen im Einzelfall und der gesamtwirtschaftlichen Steuerung der Vergütungssystematik.