Antwort 11.09.2025 von Tino Sorge CDU
Die überarbeitete EU-Quecksilberverordnung (2024/1849) sieht vor, dass seit dem 1. Januar 2025 die allgemeine Verwendung von Dentalamalgan in der EU grundsätzlich verboten ist.
Die überarbeitete EU-Quecksilberverordnung (2024/1849) sieht vor, dass seit dem 1. Januar 2025 die allgemeine Verwendung von Dentalamalgan in der EU grundsätzlich verboten ist.