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Die grundsätzliche Regelung ist, dass Smartphones oder andere IT Geräte (sofern Sie Arbeitsmittel der Lehrkräfte sind), durch den Arbeitgeber zu stellen und auch zu administrieren sind. Jedoch ist auch mir bewusst, dass die tatsächliche Situation vor sehr stark unterschiedlich ist zur Zeit.
Für meinen Wahlkreis Konstanz–Radolfzell ist das Thema Zollpolitik besonders relevant, da viele Menschen täglich über die Grenze in die Schweiz pendeln oder einkaufen.
Seit der BMG-Novelle 2015 gilt wieder eine Mitwirkungspflicht für Eigentümer/Wohnungsgeber; §19 Abs. 5 BMG regelt den Auskunftsanspruch. Für Einzelfälle Anwalt.
Der §57a gestattet die Datenverarbeitung AN DEN POLIZEIDIENSTSTELLEN und gerade nicht die Weitergabe in die USA.
Wir setzen uns dafür ein, dass der Bund das Verbot des Verkaufs an Minderjährige grundsätzlich besser kontrollierbar macht.