Antwort 25.03.2024 von Gabriele Triebel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
außenpolitische Fragestellungen wie diese fallen nicht in die Zuständigkeit des Bayerischen Landtages.
außenpolitische Fragestellungen wie diese fallen nicht in die Zuständigkeit des Bayerischen Landtages.
Eine fehlerhafte Anwendung des § 63 StGB bedeutet jedoch nicht, dass der Paragraf an sich fehlerhaft sei.