Antwort 24.08.2026 von Tim Pargent BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bayern ist beim Thema Informationsfreiheit nach wie vor Schlusslicht: Anders als 14 andere Bundesländer haben wir kein echtes Transparenzgesetz.
Bayern ist beim Thema Informationsfreiheit nach wie vor Schlusslicht: Anders als 14 andere Bundesländer haben wir kein echtes Transparenzgesetz.
Bestehen Zweifel, ob Zuschläge tatsächlich korrekt abgerechnet und/oder bezahlt wurden, ist die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer gehalten, die Ansprüche zunächst gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen.
Ein berufsmäßiger kommunaler Wahlbeamter erhält nach einer verlorenen Wahl nicht automatisch und voraussetzungslos eine Pension. Voraussetzung für den Eintritt in den Ruhestand ist grundsätzlich eine Wartezeit von zehn Jahren. Dies ist auch in der von Ihnen angesprochenen Übersicht der Bayerischen Versorgungskammer dargestellt.