Rund 40% des Haushalts fließen in die Personalkosten - ein maßvoller Konsolidierungsbeitrag des öffentlichen Dienstes ist daher unvermeidbar.
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Als Mitglied des Bayerischen Landtags habe ich leider keine direkte Möglichkeit, in diesen Beschluss einzugreifen oder ihn zu beanstanden, da die Honorarfestsetzung im Bundesrecht (SGB V) verankert ist. Ich habe Ihre Nachricht jedoch an meinen MdB Hans Koller weitergeleitet.
Uns ist bewusst, dass die Ankündigung dieser späteren Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten für Enttäuschung gesorgt hat. Sie können sich sicher sein, dass dies keine leichte Entscheidung war.
Das BMG hat das ausdrückliche Recht, diesen Beschluss innerhalb von zwei Monaten zu beanstanden und damit sein Inkrafttreten abzuwenden! Ich stelle daher die klare Forderung, diesen fatalen Beschluss zu beanstanden und zu stoppen.
Gesundheitspolitisch ist die Absenkung der psychotherapeutischen Leistungen im Hinblick auf die schon derzeit bestehenden Versorgungslücken höchst problematisch