Wann kommt der integrierter Bachelor in Bayern? Fast in ganz Deutschland gibt es bereits den integrierten LL.B. Wird dieser auch endlich bei uns eingeführt?

Portrait von Georg Eisenreich
Georg Eisenreich
CSU
71 %
20 / 28 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Irfan K. •

Wann kommt der integrierter Bachelor in Bayern? Fast in ganz Deutschland gibt es bereits den integrierten LL.B. Wird dieser auch endlich bei uns eingeführt?

Sehr geehrter Herr Eisenreich,

Ich habe von meiner Universität eine Bestätigung erhalten, dass mein Studium nicht modularisiert ist, jedoch bei Anwendung des ECTS-Systems meine Leistungen 240 ECTS Punkten entsprechen würden. Ein Bachelor wird jedoch nicht vergeben.

Bei meinem letzten Bewerbungsgespräch für eine Stelle in der Datenschutz Compliance wurde mir offen gesagt, dass ein Bachelor ausreichend ist; gleichzeitig wurde von der HR mein fehlender Abschluss als negativer Aspekt gewertet.

Der Bachelor ist in der Arbeitswelt eine gelebte Realität für viele Positionen.

Ich verstehe, dass man gewisse Tätigkeiten nur als Volljurist ausüben kann; gleichzeitig frage ich mich, weshalb man nach etlichen Jahren Studium und erfolgreichem Bestehen aller universitären Leistungen schlechter steht als andere, wobei man sicherlich mindestens gleichwertige Leistungen wie in anderen Bachelor Studiengängen die Recht beinhalten, erzielt hat.

Wann werden wir in Bayern einen integrierten LL.B. haben?

Portrait von Georg Eisenreich
Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.

1. Die Verleihung des akademischen Grades eines „Bachelor of Laws“ auf der Grundlage eines eigenständigen juristischen Bachelorstudiengangs ist in Bayern bereits derzeit möglich. 

  • Mit Ausnahme der Ludwig-Maximilians-Universität München bieten alle bayerischen Universitäten neben dem „klassischen“ Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaften mit dem Ziel Erste Juristische Prüfung Bachelor-Studiengänge mit rechtswissenschaftlichen Inhalten an, die zu einem Bachelor of Laws bzw. im Fall der Universität Augsburg (Recht und Wirtschaftswissenschaften) zu einem Bachelor of Science, im Fall des Kombinationsstudiengangs Politikwissenschaft und Öffentliches Recht der Universität Erlangen-Nürnberg zu einem Bachelor of Arts führen. In allen diesen Studiengängen kommen neben rechtswissenschaftlichen Inhalten, die auch im Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaften unterrichtet und geprüft werden, je nach Ausrichtung zusätzliche Studieninhalte aus den Gebieten VWL, BWL, Informatik, Mathematik, Politikwissenschaft, Europarecht, IT-Recht und dem Rechtsrahmen von Legal Tech-Angeboten hinzu. Diese Bachelorstudiengänge verstehen sich als Alternative oder als Ergänzung des klassischen Jurastudiums und zielen nicht auf eine Tätigkeit in den reglementierten juristischen Berufen mit der Befähigung zum Richteramt ab, sondern auf Berufe etwa in Banken, Versicherungen oder Wirtschaftsunternehmen. 
     
  • Die Entscheidung über die Einrichtung solcher Studiengänge liegt in der Autonomie der einzelnen Universitäten. Dabei kann das Studiengangkonzept auch die umfangreiche Anerkennung von im Staatsexamensstudiengang erbrachten Leistungen gemäß Art. 86 Abs. 1 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) vorsehen. 
     
  • Solche gemäß den hochschulrechtlichen Vorgaben eingerichtete, modularisierte Bachelorstudiengänge unterliegen zur Qualitätssicherung der Akkreditierungspflicht und müssen hierfür u. a. die Beschreibung eines eigenständigen Qualifikationsziels ausweisen. Damit wird sichergestellt, dass der Bachelorabschluss für die Studierenden tatsächlich einen Mehrwert bietet und die länderübergreifende Anerkennung des Abschlusses gewährleistet ist (vgl. Art. 96 Abs. 1 Satz 1, Art. 84 Abs. 1 Sätze 1 und 2, Art. 77 Abs. 4 Satz 3 und Art. 7 Abs. 4 BayHIG i.V.m. § 6 Abs. 1 und 2 Satz 1 Nr. 4 der Bayerischen Studienakkreditierungsverordnung – BayStudAkkV). 
     
  • Gemäß den hochschulrechtlichen Anforderungen eingerichtete Bachelorstudiengänge, die unter Nutzung bestehender Anerkennungsmöglichkeiten sowohl parallel zum Staatsexamensstudiengang als auch im Nachgang hierzu studiert werden können, können für Volljuristinnen und Volljuristen eine sinnvolle Erweiterung ihrer Ausbildung darstellen. Für Studierende, die beim Absolvieren der Ersten Juristischen Prüfung nicht erfolgreich waren, stellen sie eine Möglichkeit dar, sich für die Tätigkeit in einem spezifischen Berufsfeld zu qualifizieren sowie einen akademischen Bachelorgrad zu erwerben, der auf dem Arbeitsmarkt anerkannt ist und bundesweit die Aufnahme eines Masterstudiums ermöglicht. 

2. Ein sog. „integrierter Bachelor of Laws“, der ohne Zusatzqualifikationen „automatisch“ beispielsweise beim Erwerb der Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Juristischen Staatsprüfung und Bestehen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung verliehen wird, wird nicht für sinnvoll erachtet: 

  • Erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Rechtswissenschaften können die Hochschulen bereits nach derzeitiger Rechtslage den Diplomgrad verleihen (vgl. Art. 96 Abs. 1 Satz 5 BayHIG). Es besteht daher keine Notwendigkeit, diesen Absolventinnen und Absolventen darüber hinaus noch einen weiteren akademischen Grad zu verleihen. 
     
  • Die Verleihung eines „integrierten Bachelor of Laws“ bei endgültigem Nichtbestehen der Ersten Juristischen Prüfung ist abzulehnen:
    • Ein „Bachelor of Laws“ würde eine ausreichende juristische Qualifikation bescheinigen, über die Studierende, die die Erste Juristische Prüfung endgültig nicht bestehen, nicht verfügen. Denn selbst bei dem Nichtbestehen von drei der sechs schriftlichen Examensklausuren kann man immer noch die Erste Juristische Prüfung bestehen, erst ab vier nicht bestandenen Klausuren (von insgesamt sechs) wird der Prüfungsteilnehmer keinesfalls mehr zur mündlichen Prüfung zugelassen.
    • Es bestünde eine Verwechslungsgefahr und die Gefahr einer Entwertung von „Bachelor of Laws“- Abschlüssen, die von bayerischen Universitäten nach Abschluss eines eigenständigen Bachelorstudiengangs mit zusätzlichen rechtswissenschaftlichen (etwa Legal Tech, IT-Recht) oder wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten bereits verliehen werden und eine eigenständige, zusätzliche Qualifikation bescheinigen. 

3. Die Staatsregierung prüft jedoch, inwieweit den Interessen der Studierenden durch eine anderweitige Lösung Rechnung getragen werden kann, welche die Nachteile eines „integrierten Bachelor of Laws“ vermeidet.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. 

Mit freundlichen Grüßen
Georg Eisenreich, MdL

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Georg Eisenreich
Georg Eisenreich
CSU

Weitere Fragen an Georg Eisenreich