Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Die von Ihnen angesprochene sogenannte Chatkontrolle betrifft ein Verordnungsvorhaben auf Ebene der Europäischen Union. Als Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses liegt dieses Thema außerhalb meines unmittelbaren fachpolitischen Zuständigkeitsbereichs.
Eine flächendeckende, anlasslose Chatkontrolle lehne ich ab. In gewissem Rahmen sind Maßnahme zum Schutz von Kindern vertretbar.
Anlass des Verfahrens ist der Schutz von Opfern sexueller Gewalt, insbesondere von Kindern. Dieses Ziel teile ich vollständig, denn Gewalt und Übergriffe egal welcher Art müssen verhindert werden.