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Ob ein Zweckverband vor Ort tatsächlich Gebühren erheben darf, hängt immer davon ab, wie seine Satzung ausgestaltet ist und welche Leistungen er für die Betreiber von Kleinkläranlagen tatsächlich vorhält oder erbringt
Ich kann Ihnen die Frage leider nicht beantworten.
Den Vorschlag, die noch ungenutzten Module an andere Schulen oder Intuitionen abzugeben, befürworte ich ausdrücklich. Ich würde es ebenfalls sehr begrüßen, wenn nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder entsprechende Anlagen auf dem Dach des Schulgebäudes installiert würden.
Das Vorhaben, eine Produktionsstätte einschließlich einer Aluminium-Dosenfabrik zu errichten, stellt einen bedeutenden wirtschaftlichen Impuls für unsere Region dar