Private Gartenbrunnen sind unter Voraussetzungen erlaubt. Einschränkungen richten sich nach der örtlichen Wassersituation und den zuständigen Behörden.
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Auch mich beschäftigt das Vorhaben der CDU geführten Bundesregierung sehr. Als Landtagsabgeordneter werde ich jedoch nicht über diesen Gesetzesentwurf abstimmen dürfen! Ich habe mich bereits an die Brandenburger Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion gewendet. Nachfolgendes kann ich Ihnen dazu übermitteln… Bitte nehmen Sie den letzten Absatz zur Kenntnis.
Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass die gesetzlichen Vorgaben eine verlässliche Grundlage für alle Beteiligten schaffen und zugleich den unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Träger Rechnung tragen
Entscheidend ist, dass die neue Finanzierung auch in der Praxis die tatsächlichen Personal- und Betriebskosten berücksichtigt, längere Betreuungszeiten verlässlich absichert und den Trägern Planungssicherheit gibt. Genau darauf muss im weiteren Verfahren besonders geachtet werden.
Sie sprechen einen Punkt an, der auch für meine Fraktion im laufenden Gesetzgebungsverfahren zentral ist: Eine Neuordnung der Kita-Finanzierung darf nicht zulasten der Qualität frühkindlicher Bildung gehen.