Anfang des Jahres bestand bei vielen Experten die Befürchtung, dass neue, gefährliche Virusvarianten auftreten könnten, und es bei einer geringen Impfquote zu einer Überlastung des Gesundheitswesens kommen könnte. Diese Besorgnis war die Grundlage meiner Befürwortung einer allgemeinen Impfpflicht.
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Die Gesetzesänderung, die eine Verkürzung (bzw. auch Verlängerung) des Genesenenstatus ermöglicht, ist gedacht als ein flexibles Reagieren auf aktuelle wissenschaftliche Beurteilungen. Mit diesem Anspruch ist der Bundesgesundheitsminister angetreten, das Pandemiemanagement stärker an den wissenschaftlichen Erkenntnissen auszurichten.
Da noch gar kein Gruppenantrag vorliegt, gibt es auch noch keine dort aufgeführten Begründungen, weshalb ich mich wundere, auf welche „Behauptungen“ Sie sich beziehen. Bisher gibt es nur ein Ankündigungs- bzw. Absichtsschreiben der Initiatoren.
Ich bin gegen die Bewaffnung von Drohnen
Die Versammlungsfreiheit in Art. 8 GG genießt zu Recht hohen Schutz in unserem Land. Im Rahmen der Pandemiebekämpfung haben wir uns in parlamentarischen Verfahren immer wieder für den besonderen Schutz dieses Grundrechts und gegen pauschale Einschränkungen eingesetzt.
aber einer sollte immer im Vordergrund stehen: Mit einem vollen Impfschutz ist man sehr zuverlässig vor schweren Erkrankungen geschützt und es ist weniger wahrscheinlich, andere anzustecken.