Wie stehen Sie zum Grundrecht der Versammlungsfreiheit auch in Zeiten der Corona-Pandemie als Ausdruck der freiheitlichen Demokratie im Vergleich zu autoritären Staaten?

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Britta Haßelmann
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Frage von Christoph G. •

Wie stehen Sie zum Grundrecht der Versammlungsfreiheit auch in Zeiten der Corona-Pandemie als Ausdruck der freiheitlichen Demokratie im Vergleich zu autoritären Staaten?

Sehr geehrte Frau Haßelmann,
eine starke Demokratie muss jederzeit friedliche Demonstrationen aushalten, ganz egal, ob man das jeweilige Thema befürwortet oder nicht.Regierungshandeln hat -bei Minderheiten- schon immer zu Unwillen und Demonstrationen gegen Nato-Doppelbeschluss, Bau von AkW/ Wackersdorf, Klimaschutz (Fridays for Future) und Wirtschaftspolitik (G20-Gipfel) geführt. Bei Gewalt hat der Rechtsstaat energisch einzuschreiten, was in der Vergangenheit nicht immer erfolgte (G20-Gipfel Hamburg, Brandstiftungen in Leipzig-Connewitz, Eingriff in den Schienenverkehr bei Atomtransporten).Hier wurde niemals ein generelles Demonstrationsverbot durchgesetzt oder eine Verfassungswidrigkeit der Teilnehmer per se behauptet. Autoritäre Länder verbieten Demonstrationen von vorneherein. Weder in der DDR,Rumänien oder Belarus war eine Demonstration genehmigt und erlaubt.In immer mehr Kommunen werden nun per se Versammlungen verboten. Demos gehören zur Grünen-Geschichte, nicht immer friedlich.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage. Frau Haßelmann hat uns gebeten, sie zu beantworten.

Die Versammlungsfreiheit in Art. 8 GG genießt zu Recht hohen Schutz in unserem Land. Im Rahmen der Pandemiebekämpfung haben wir uns in parlamentarischen Verfahren immer wieder für den besonderen Schutz dieses Grundrechts und gegen pauschale Einschränkungen eingesetzt. Gleichzeitig hat jedoch jede Form des Protestes die Verantwortung dafür, Gefährdungen für Menschen auszuschließen. Das bedeutet auch, dass Auflagen zur Pandemiebekämpfung beachtet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Team Haßelmann

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