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Grüne fordern AfD-Verbot seit Jahren – warum liegen keine konkreten Schritte oder belastbaren Prüfungen im Bundestag vor?

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Britta Haßelmann
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Frage von Imke B. •

Grüne fordern AfD-Verbot seit Jahren – warum liegen keine konkreten Schritte oder belastbaren Prüfungen im Bundestag vor?

Sehr geehrte Frau Haßelman.,
Ich kann inzwischen kaum noch nachvollziehen, was die Grünen eigentlich bezwecken. Die Partei fordert seit Jahren öffentlich ein Verbot der AfD und bezeichnet diese wiederholt als verfassungsfeindlich. Auf welche überprüfbaren, belastbaren Erkenntnisse stützen die Grünen diese Einschätzung? Wenn solche Erkenntnisse vorliegen, warum wurden bislang weder im Bundestag noch mit anderen Verfassungsorganen konkrete Schritte zur Einleitung eines Verbotsverfahrens nach Art. 21 GG unternommen? Bestehen bereits parlamentarische Arbeitsgruppen bei den Grünen oder Initiativen, die ein mögliches Verbotsverfahren prüfen?

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Mail. Frau Haßelmann hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Die immer krassere Radikalisierung der AfD und ihre unverhohlene Ablehnung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind nicht zu übersehen. Es ist jetzt Zeit zu handeln und ein Parteiverbotsverfahren auf den Weg zu bringen. Wir haben die Fraktionsvorsitzenden der anderen demokratischen Fraktionen aufgefordert, gemeinsam mit uns ein solches Verfahren auf den Weg zu bringen.

Die Warnsignale aus den Verfassungsschutzämtern und der Zivilgesellschaft sind unüberhörbar. Die AfD wertet ganze Bevölkerungsgruppen ab und steht mit unserer Verfassung und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf Kriegsfuß. Wir sind überzeugt: Die AfD ist eine Gefahr für unsere Demokratie, die Freiheit und die Menschenwürde.

Die Lektüre der Ergebnisse der kürzlich erschienenen Studie der Gesellschaft für Freiheitsrechte legt unmissverständlich nahe, dass die AfD unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung massiv bedroht und dass belastbare Anhaltspunkte für die Verfassungswidrigkeit der AfD gegeben sind. Das Gutachten stellt insbesondere fest, dass es keine innerparteiliche Strömung gebe, die sich gegen radikale Kräfte stelle, dass es keine Parteiausschlüsse gegen hochrangige Mitglieder gebe, die mit verfassungsfeindlichen Positionen hervorträten, und dass Unvereinbarkeitsbeschlüsse mit rechtsextremistischen Organisationen nicht glaubwürdig umgesetzt würden.

Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben aus ihrer geschichtlichen Erfahrung heraus das Instrument des Parteiverbotsverfahrens im Grundgesetz verankert. Nur das Bundesverfassungsgericht kann in Deutschland darüber entscheiden, ob eine politische Partei verfassungswidrig ist. Dafür muss vorab ein Verbotsantrag gestellt werden und der Bundestag ist als Verfassungsorgan antragsberechtigt, dies zu tun. Bei der Entscheidung, einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen, handelt es sich aber auch um eine politische Abwägung, bei der die Erfolgsaussichten eines Verfahrens eine Rolle spielen. Im Falle der AfD sind die notwendigen Bedingungen für ein Parteiverbotsverfahren aus unserer Sicht gegeben.

Die Fraktionsvorsitzenden Katharina Dröge und Britta Haßelmann haben die anderen demokratischen Fraktionen im Bundestag kürzlich erneut eingeladen, die Einleitung eines solchen Verfahrens gewissenhaft und gemeinsam zu prüfen. Gleichzeitig setzen wir den politischen Kampf gegen Rechtsextremismus und gegen seine menschenverachtende Ideologie innerhalb und außerhalb des Parlaments ungemindert fort.

Mit freundlichen Grüßen 

Team Haßelmann

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