Eine Änderung von Artikel 33, Absatz 2 des Grundgesetzes, wie von Herrn Palmer dargestellt, ist nicht geplant.
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Antwort 28.04.2025 von Julian Joswig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 23.04.2025 von Hakan Demir SPD
Im Koalitionsvertrag wurde festgehalten, die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren auslaufen zu lassen. Sonst ändert sich nichts. Es bleibt bei der regulären Einbürgerung nach fünf Jahren, den Sprachanforderungen und der doppelten Staatsangehörigkeit.
Antwort 21.05.2025 von Julia Klöckner CDU
Der Ältestenrat unterstützt mich als Bundestagspräsidentin bei meiner Arbeit. Dort bespreche ich mit den Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen Fragen zum Arbeitsablauf im Parlament. Wann tagen welche Ausschüsse? Welcher Ausschuss soll sich mit einem neuen Gesetzesvorschlag befassen? Wie werden die Rechte der Abgeordneten gewahrt?
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Hat die Inanspruchnahme von Bafög und Wohngeld negative Auswirkungen auf meinen Einbürgerungsantrag?
Antwort 23.04.2025 von Hakan Demir SPD
Der Bezug von BAföG und Wohngeld schließt eine Einbürgerung nicht aus.
Antwort ausstehend von Johann Wadephul CDU