Antwort 16.06.2025 von Thorsten Frei CDU
Klar ist, dass im Rahmen unserer „Aktiv-Rente“ nur die ersten 2.000 EUR in einem Arbeitsverhältnis bei Überschreiten der Regelaltersgrenze von 67 Jahren steuerfrei gestellt werden sollen
Klar ist, dass im Rahmen unserer „Aktiv-Rente“ nur die ersten 2.000 EUR in einem Arbeitsverhältnis bei Überschreiten der Regelaltersgrenze von 67 Jahren steuerfrei gestellt werden sollen
Es ist nicht hinnehmbar, dass Deutschland sich dem Aufruf von über 28 Staaten zum Ende des Krieges nicht angeschlossen hat und auch in der EU gemeinsame Initiativen blockiert.
Sehr geehrte Frau E.,
vielen Dank für Ihre Frage über das Internet-Portal "abgeordnetenwatch.de".