Antwort 11.03.2026 von Julia Klöckner CDU
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
Sehr geehrter Herr F.,
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Zuständig sind der Rechts- und der Ausschuss für Familie.
Wer sich über die Entscheidung einer Behörde ärgert oder ein Gesetz ungerecht findet, kann eine Petition beim Petitionsausschuss einreichen.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz arbeitet derzeit an einem Entwurf zur Reform des Unterhaltsrechts. Sobald die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen hat und in den Bundestag eingebracht hat, wird dieser federführend im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz beraten werden.