Antwort 15.01.2026 von Stephan Brandner AfD
Der Verein und seine Arbeit sind mir persönlich nicht bekannt.
Der Verein und seine Arbeit sind mir persönlich nicht bekannt.
Zu Anfragen mit gesundheitspolitischem Bezug an Frau Warken bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen
Die Aktivrente ist seit dem 1. Januar 2026 ein neuer Steuerfreibetrag nach § 3 Nummer 21 EStG. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, also in der Regel 67 Jahre alt sind, und weiterhin in einem regulären, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, können bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat steuerfrei beziehen.
Nach dem Terroranschlag der Hamas vom 07. Oktober starteten Diskussionen über den Einsatz der bereitgestellten Mittel aus den letzten Jahren.