Antwort 23.01.2026 von Bärbel Bas SPD
Auch die Fahrerlaubnisverordnung wurde geändert, so dass gelegentlicher Cannabiskonsum nicht automatisch zu einer Nichteignung führt.
Auch die Fahrerlaubnisverordnung wurde geändert, so dass gelegentlicher Cannabiskonsum nicht automatisch zu einer Nichteignung führt.
Uns ist es wichtig, die Debatte zur Grundsicherung zu versachlichen und im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zu guten Lösungen zu kommen.
Dazu braucht es auf beiden Seiten die notwendige Bereitschaft, diesen Weg zu gehen.
Unser Steuersystem verteilt die Einnahmen föderal auf Bund, Länder und Kommunen. Digitalisierung und KI werden Vereinfachungen für die Bürger ermöglichen.