Antwort 15.10.2025 von Gregor Gysi Die Linke
Wir haben schon mehrfach beantragt und vorgeschlagen, dass Menschen mit Behinderung, die in Behindertenwerkstätten arbeiten, auf jeden Fall Anspruch auf den Mindestlohn haben müssten
Wir haben schon mehrfach beantragt und vorgeschlagen, dass Menschen mit Behinderung, die in Behindertenwerkstätten arbeiten, auf jeden Fall Anspruch auf den Mindestlohn haben müssten
Ich finde es wünschenswert, dass die Arbeit in den Behindertenwerkstätten besser entlohnt wird.
Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Situation von Menschen in Behindertenwerkstätten an vielen Stellen weiter zu verbessern und das Werkstattentgelt zu erhöhen.
Meine frühere Aussage, das Verfahren sei durch die Reform gerechter geworden, bezog sich auf die verfahrensrechtliche Ausgestaltung insgesamt. Seit der Reform wird die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verklagt und nicht mehr jeder einzelne Eigentümer.