Antwort 07.07.2026 von Michael Thews SPD
Die Mineralölkonzerne müssen ihre hohen Preise vor dem Bundeskartellamt rechtfertigen.
Die Mineralölkonzerne müssen ihre hohen Preise vor dem Bundeskartellamt rechtfertigen.
Bürger: innen, Presse und Zivilgesellschaft müssen staatliches Handeln weiterhin nachvollziehen können. Eine finanzielle Überforderung von Anfragenden durch zu hohe Gebühren lehnen wir ab.

Weiterhin sei an dieser Stelle noch darauf hingewiesen, dass ich und meine Kollegen im Bundestag, die für den Haushalt zuständig sind, erst mit der Vorlage des Regierungsentwurfs zum Haushalt 2027 mit der Bewertung der Maßnahmen des Ministeriums beginnen können.