In Betrieben, in denen bereits durch die Tarifpartner oder eine Betriebsvereinbarung andere Fristen festgelegt wurden, sollen diese weiterhin gelten.
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Wir als Linke sind entschieden dagegen, die Informationsfreiheit einzuschränken und auch persönlich entspreche ich dieser Auffassung.
In dem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ enthalten ist unter anderem die Maßnahme 1, der Bezug auf die Empfehlungen der Alterssicherungskommission nimmt. In dem Programm ist auch die Maßnahme 32 zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG) enthalten.
Auch wenn ich einen solchen Schritt in der Vergangenheit eher kritisch gesehen habe, bin ich heute unter geänderten Rahmenbedingungen der Auffassung, dass Gewinne aus Kryptowerten durchaus so wie alle anderen Kapitalerträge besteuert und damit ein Beitrag zum Allgemeinwohl leisten sollten.
Zumal auch für mich als Verfechter ausgeglichener Haushalte die Entscheidung im Frühjahr 2025 persönlich sehr belastend und schwierig war.