Was ist denn aktuell der Plan für das Rentenalter? Und stimmt es, dass das Informationsfreiheitsgesetz eingeschränkt werden soll?
Sehr geehrter Herr Körber,Das Thema beunruhigt mich sehr. Sowohl das Renteneintrittsalter ist viel zu wenig diskutiert (mir ist der aktuelle Soll Zustand laut GroKo nicht klar). Auch lese ich vermehrt über potentielle Einschränkungen im Informationsfreiheitsgesetz, was an den Grundankern unserer Demokratie rütteln würde. Wie soll das Informationsfreiheitsgesetz zukünftig aussehen?
Sehr geehrte Frau K.,
der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich mit 34 Maßnahmen auf ein umfangreiches „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ verständigt.
In dem Programm enthalten ist unter anderem die Maßnahme 1, der Bezug auf die Empfehlungen der Alterssicherungskommission nimmt. Zugleich wird angekündigt, die im Bericht der Kommission enthaltenen Empfehlungen in einem Gesetzespaket umzusetzen, dass bis Ende 2026 vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden soll.
Um das Rentensystem langfristig zu stabilisieren, empfiehlt die Kommission Anpassungen beim Renteneintrittsalter. So soll die Regelaltersgrenze nach 2031 moderat an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Dabei sollen sich Veränderungen der Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf die Erwerbs- und die Rentenphase verteilen. Nach aktuellen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes würde dies bedeuten, dass die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 schrittweise um rund sechs Monate von derzeit 67 auf 67,5 Jahre angehoben wird.
Darüber hinaus empfiehlt die Kommission, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte – die ursprünglich als „Rente mit 63“ eingeführte Regelung – abzuschaffen. Diese Möglichkeit steht derzeit Versicherten offen, die mindestens 45 Versicherungsjahre nachweisen können.
Auch die Altersgrenze für die Frührente mit Abschlägen („Rente für langjährig Versicherte“ nach mindestens 35 Versicherungsjahren) soll angehoben werden. Statt wie bisher mit 63 Jahren soll ein Renteneintritt künftig erst ab 64 Jahren möglich sein. Anschließend soll auch diese Altersgrenze parallel zur Entwicklung der Regelaltersgrenze weiter steigen.
Zudem schlägt die Kommission vor, die Altersgrenze für die Altersteilzeit von derzeit 55 auf 58 Jahre anzuheben und künftig ebenfalls an die Regelaltersgrenze zu koppeln. Das bislang mögliche Blockmodell der Altersteilzeit soll abgeschafft werden.
In dem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ ist auch die Maßnahme 32 zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG) enthalten. Dahingehend soll das IFG unter Wahrung des Rechts auf Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) weiterentwickelt und an aktuelle Herausforderungen angepasst werden. Gleichzeitig soll das Gesetz für Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter gestaltet werden. Künftig sollen die Auskunftsrechte auf natürliche Personen fokussiert werden, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erhalten können. Zudem soll geprüft werden, ob der Kreis der Anspruchsberechtigten auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränkt wird. Zum Schutz der Beschäftigten vor Anfeindungen und Drohungen sollen die Namen von Mitarbeitenden geschwärzt werden. Angesichts einer komplexen Bedrohungslage sollen außerdem die staatliche Resilienz gestärkt und der besondere Schutzbedarf unter anderem der Kritischen Infrastruktur, der Spionageabwehr, der Terrorismusbekämpfung sowie der wissenschaftlichen Forschung stärker berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die IFG-Gebühren im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip anzupassen.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Körber, MdB
