Antwort 27.07.2026 von Reinhard Brandl CSU
Als Mitglied des Bundestages bin ich an den Planungen nicht beteiligt.
Als Mitglied des Bundestages bin ich an den Planungen nicht beteiligt.
Bundestagsabgeordnete können innerhalb Deutschlands grundsätzlich die ihnen zur Verfügung gestellte Netzkarte der Deutschen Bahn nutzen. Eine darüber hinausgehende gesonderte Erstattung der durch die Unterbrechung eines Urlaubs entstehenden Reisekosten erfolgt jedoch nicht.
Die Kraftstoffpreise werden jedoch überwiegend durch den Weltmarkt und geopolitische Entwicklungen bestimmt.
Eine direkte Abstimmung aller Bürgerinnen und Bürger über jedes einzelne Gesetz ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Dies wäre ohnehin teuer und Prozesse dürften noch länger dauern, was beides nicht im Sinne der Steuerzahler sein dürfte.