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Grundsätzlich gilt: Wo es substanzielle Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei Wahlen gibt, müssen diese vollständig aufgeklärt und, wo rechtlich vorgesehen, mit den dafür vorgesehenen rechtsstaatlichen Verfahren geprüft werden.
Für den Einspruch des BSW gegen das Wahlergebnis ist der Wahlprüfungsausschuss zuständig.
Es ist sehr zu begrüßen, dass Wirtschaftsministerin Reiche den weiteren Weg der Energiewende aufgrund aktueller Daten neu justiert und im Zusammenwirken mit der Bundesnetzagentur und der Wissenschaft einen Abgleich bisheriger Planungen vorgenommen hat