Seien Sie versichert, dass meine Fraktion und ich dieses Thema sehr ernst nehmen und wir Ihren Unmut nachvollziehen können.
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In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestehen zwischen Abgeordneten und Beamten grundlegende statusrechtliche Unterschiede, die eine abweichende Behandlung von Abgeordnetenentschädigung und Beamtenbesoldung rechtfertigen.
Der Regelungsentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation wird dem vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren folgen, in dessen Verlauf Fachverbände und Interessenvertretungen ihr Fachwissen einbringen werden.
Da sich in den vergangenen Wochen zahlreiche Psychotherapeut*innen aus dem Kreis Recklinghausen bei mir gemeldet haben, habe ich für den 01.06.2026 in der Zeit von 13:00 bis 14:30 Uhr einen Austausch geplant.
Danke für Ihre Frage. Es gibt diesbezüglich zahlreiche Anfrage an die Bundesregierung, die auch teils bereis beantwortet wurden. Zu finden u.a. hier:
Die beitragsfreie Mitversicherung setzt grundsätzlich einen Wohnsitz im Inland voraus. Für Angehörige, die in einem EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich leben, greifen die europäischen Koordinierungsregeln. Mit einigen weiteren Staaten bestehen zudem zwischenstaatliche Sozialversicherungsabkommen, die auf Gegenseitigkeit beruhen und auch die Krankenversicherung einbeziehen.