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Damit finanzielle Hürden den Gang zu den Gerichten nicht erschweren, sind die Klagen vor den Verwaltungsgerichten im Bereich des SGB VIII kostenlos und können auch ohne anwaltliche Vertretung erhoben werden.
Dass es in zweiter Instanz ohne Anwalt geht, ist also eher die Ausnahme als die Regel
Für die Rente mit 70 bin ich nicht zu haben. Es gibt andere Ansätze, die ich Ihnen in meiner gänzlichen Antwort näher erläutern möchte.
Wir sehen uns gleichermaßen als Anwälte der Kinderrechte wie auch als Anwälte der Religionsfreiheit in der vielfältigen Gesellschaft.