Antwort 07.11.2025 von Fabio De Masi BSW
Sollte der Wahlprüfungsausschuss nicht zeitnah entscheiden, werden wir die von den Verfassungsrichtern genannten Möglichkeiten einer Klage aufgreifen.
Sollte der Wahlprüfungsausschuss nicht zeitnah entscheiden, werden wir die von den Verfassungsrichtern genannten Möglichkeiten einer Klage aufgreifen.
Für mich gilt weiterhin: Klimaschutz lässt sich nur mit marktwirtschaftlichen Instrumenten wirksam erreichen.
Engagiere mich seit Monaten für eine Neuauszählung der Bundestagswahl