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Erste Schritte in Hessen waren die Streichung der niedrigsten Besoldungsgruppe A5, zweimalige Erhöhung um je drei Prozent und deutliche Stärkung im Zulagenwesen, insbesondere den familienbezogenen Zuschlägen. Weitere Schritte sind erforderlich und in Vorbereitung.
Da Behindertenwerkstätten in der Regel nicht kostendeckend arbeiten, müsste jedwede Erhöhung des Entgelts mit höheren Abgaben und Steuern gegenfinanziert werden.
Die pauschalen Beihilfen können für die Betroffenen und den Landeshaushalt nachteilig sein. Daher wurde sich von Seiten des Landes bewusst dagegen entschieden.
Ungeachtet dessen ist aufgrund einer Regelung in der Landeshaushaltsordnung bereits die erste Tranche an Hessische Landesbeamtinnen und Beamte ausgezahlt worden.