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Für Gewässer und Fischereirechte, die nicht zum Grundvermögen der Hessischen Staatsdomänen gehören – also den überwiegenden Teil der hessischen Angelgewässer – besteht weder eine Zuständigkeit noch eine Weisungsbefugnis der HLG
Friedliches, zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rechtsextremismus so notwendig wie unterstützenswert
Ich war am 29.11.2025 nicht als politischer Beobachter in Gießen vor Ort und werde mich daher zu den Geschehnissen nicht äußern.
Vorwürfe rechtswidriger Polizeigewalt müssen selbstverständlich sorgfältig geprüft werden. Nach dem derzeit bekannten Stand sehe ich aber keinen Hinweis auf eine „systematische“ oder politisch gewollte Polizeigewalt.