Da Behindertenwerkstätten in der Regel nicht kostendeckend arbeiten, müsste jedwede Erhöhung des Entgelts mit höheren Abgaben und Steuern gegenfinanziert werden.
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Antwort 16.06.2024 von Roman Bausch AfD
Antwort ausstehend von Tobias Eckert SPD
Antwort 11.06.2024 von Maximilian Schimmel CDU
Die pauschalen Beihilfen können für die Betroffenen und den Landeshaushalt nachteilig sein. Daher wurde sich von Seiten des Landes bewusst dagegen entschieden.
Antwort 07.06.2024 von Thomas Hering CDU
Ungeachtet dessen ist aufgrund einer Regelung in der Landeshaushaltsordnung bereits die erste Tranche an Hessische Landesbeamtinnen und Beamte ausgezahlt worden.
Antwort 06.06.2024 von Thomas Hering CDU
Unter Hinweis auf unter meinem Account bereits beantwortete Fragen hier nochmals auf Ihre Fallkonstellation konkretisiert:
Antwort 04.06.2024 von Thomas Hering CDU
Nach § 1, Abs. 2 Nr. 1 erhalten die Inflationsausgleichszahlung Beamtinnen und Beamte im Geltungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes vom 27. Mai 2013 (GVBl. S 218, 508) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 348, 410) mit Ausnahme der Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte.