Der Wortlaut des Gesetzentwurfs ist hier eindeutig; Auszahlung mit den Juni-Bezügen. Also soll dies Ende Mai für die Landesbeamten erfolgen. Inwieweit die Umsetzung in allen Kommunen zu diesem Zeitpunkt erfolgen kann, vermag ich nicht abzuschätzen.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 24.05.2024 von Thomas Hering CDU
Antwort 22.05.2024 von Gerhard Bärsch AfD
Der Staat muss die elterliche Betreuung genauso finanziell unterstützen wie Kitas und Tagesmütter.
Antwort 21.05.2024 von Thomas Hering CDU
Allein mit Blick auf die Steuerfreiheit der Inflationsausgleichszahlung ist Auszahlung in diesem Jahr erforderlich.
Antwort ausstehend von Boris Rhein CDU
Antwort 20.06.2024 von Lisa Gnadl SPD
Bei dem, von Ihnen erwähnten Punkt im Koalitionsvertrag, handelt es sich nicht um eine direkte Gesetzesänderung, sondern um das im Koalitionsvertrag beschlossene Auslaufverfahren der Rechtsvorschriften zu § 250 und § 172 BauGB.
Antwort 19.05.2024 von Ines Claus CDU
Es ist uns ein erklärtes Ziel den Tarifabschluss möglichst kurzfristig auf unsere Beamtinnen und Beamten zu übertragen.