Antwort 07.10.2025 von Bettina Martin SPD
ich kann Ihnen versichern, dass ich mich während des von Ihnen erwähnten Termins an alle zu diesem Zeitpunkt gültigen Hygienevorschriften gehalten habe.
ich kann Ihnen versichern, dass ich mich während des von Ihnen erwähnten Termins an alle zu diesem Zeitpunkt gültigen Hygienevorschriften gehalten habe.
Letztlich geht es darum eine Waage zwischen dem Gesundheitsschutz und den freiheitlichen Grundrechten zu halten. Diese Waage sehe ich austariert.