Antwort 06.08.2026 von Thomas Krüger SPD
Wenn Sie eine unabhängige, gerichtsfeste Überprüfung durch einen vereidigten Vermessungsingenieur anstreben, dann ist das Ihr gutes Recht.
Wenn Sie eine unabhängige, gerichtsfeste Überprüfung durch einen vereidigten Vermessungsingenieur anstreben, dann ist das Ihr gutes Recht.
Nach wie vor steht es Ihnen natürlich offen gegen das gegenständliche Verwaltungsverfahren gerichtliche Schritte einzuleiten.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes ist Bundesrecht und ich halte es für ein hohes Gut.