Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamte in einer Kommune werden in der Regel durch den Amtsantritt Beamte auf Zeit. Damit müssen sie sich – wie alle anderen Beamtinnen und Beamte auch – durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und in Niedersachsen zur Niedersächsischen Verfassung bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 31.08.2026 von Daniela Behrens SPD
Antwort 17.08.2026 von Ulf Prange SPD
Die Problematik ist auf europäischer Ebene inzwischen erkannt worden.
Antwort ausstehend von Julia Willie Hamburg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 24.08.2026 von Daniela Behrens SPD
Das Ausschreibeverfahren für das landesweite Firmenfitness-Angebot läuft aktuell noch.
Antwort 10.08.2026 von Ulf Prange SPD
Der Einführung steht entgegen, dass Kleidung ein wichtiger Ausdruck der eigenen Persönlichkeit ist und Jugendliche durch ihren individuellen Stil ihre Identität entwickeln.
Antwort 31.08.2026 von Daniela Behrens SPD
Durch die Novelle des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes vom 06. Mai 2026 wurde eine neue Verfahrensregelung eingeführt, die den Wahlleitungen und Wahlausschüssen ermöglicht, bei tatsächlichen Anhaltspunkten für eine fehlende Verfassungstreue des Kandidaten oder der Kandidatin die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde in die Prüfung ebendieser Verfassungstreue einzubeziehen.