Frage von Tim M. • 22.01.2024
Antwort ausstehend von Clemens Hoch SPD
Eine strukturierte Aufarbeitung der "Coronazeit" mithilfe einer Enquete-Kommission auf Landesebene zwecks umfassender Prüfung der durchgeführten Maßnahmen.
der rheinland-pfälzische Gesetzgeber hat sich in dem von Ihnen angesprochenen Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2022 (LBVAnpG 2022) umfassend mit der jüngsten Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. 2 BvL 4/18, 2 BvL 6/17) auseinandergesetzt
Die Abgeordnetenentschädigung und deren Anpassung sind im Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz geregelt