Antwort 31.03.2026 von Eva Feußner CDU
Grundlage ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2021
Grundlage ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2021
Ein Vetorecht einer Oppositionspartei/ -fraktion sieht unsere Landesverfassung nicht.
Die Parlamentsreform stärkt die Gewaltenteilung.
Wir machen uns als GRÜNE schon seit Jahren für das Dienstradleasing stark.
