Der Begriff „Dienstwagenprivileg" kann irreführend sein. Bürgerinnen und Bürger, die von ihrem Arbeitgeber einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung erhalten, müssen diesen als geldwerten Vorteil versteuern. Diese Regelung bewahrt vor enormer Bürokratie, da durch diese Pauschalversteuerung keine Fahrtenbücher geführt werden müssen.
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Antwort 05.12.2023 von Bernd Buchholz FDP
Antwort ausstehend von Tobias Koch CDU
Antwort ausstehend von Daniel Günther CDU
Antwort 23.11.2023 von Andreas Hein CDU
im Bund wurden Mittel für Corona rückwirkend und ohne ausreichende Begründung für Klimaschutz reserviert.
Antwort 21.11.2023 von Jan Kürschner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Auf der anderen Seite wäre das aus meiner Sicht der beste Moment für dessen Wiedereinführung - wenn der Haushalt es hergäbe.
Antwort 10.11.2023 von Daniel Günther CDU
Mit Blick auf die aktuelle Haushaltslage und unter Berücksichtigung der regionalisierten November-Steuerschätzung, die auf ein Fehlen von mindestens 494 Millionen Euro im Haushalt 2024 hinweist, sind aktuell keine weiteren Sonderzahlungen denkbar.