Antwort 03.06.2024 von Lasse Petersdotter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir erhoffen uns von der Änderung der Gemeindeordnung eben keinen „Demokratieabbau“, sondern eine verbesserte Arbeitsfähigkeit in vielen kommunalen Parlamenten
Wir erhoffen uns von der Änderung der Gemeindeordnung eben keinen „Demokratieabbau“, sondern eine verbesserte Arbeitsfähigkeit in vielen kommunalen Parlamenten
Der Link zum Online-Portal für die Antragstellung lautet: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN
Schleswig-Holstein hat mit einigen anderen Bundesländern eine zentrale Antragsplattform ins Leben gerufen. Sie können unter folgendem Link einen Antrag stellen.
Bei einer Unterschlagung von Beweismitteln wäre die Staatsanwaltschaft zuständig, sofern es sich um den Verdacht einer Straftat handelt. Es gibt auch den Straftatbestand der Rechtsbeugung.