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Portrait von Vivien Rottstedt
Antwort von Vivien Rottstedt
AfD
• 22.08.2024

die Herkunft / Nationalität der Eltern spielt hinsichtlich des Kinderbegrüßungsgeldes keine Rolle. Anspruchsberechtigt sollen Eltern sein, die in Deutschland aufgrund selbstständiger oder nicht-selbstständiger Tätigkeit einkommenssteuerpflichtig sind.

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