Antwort 01.10.2026 von Christoph Stetter CDU
Die Abgeordnetenentschädigung in Baden-Württemberg wird nicht etwa willkürlich oder nach eigenem Ermessen festgelegt.
Die Abgeordnetenentschädigung in Baden-Württemberg wird nicht etwa willkürlich oder nach eigenem Ermessen festgelegt.
Der Deutsche Bundestag hat einstimmig beschlossen, auf die für dieses Jahr geplante Diätenerhöhung für Bundestagsabgeordnete zu verzichten.
Der Tenor des Abendblatt-Artikels ist falsch.
Zu Ihrer Frage zu den Diäten: Der Bundestag hat am 10. Juli einstimmig beschlossen, auf die regelmäßige Diätenerhöhung zu verzichten.
Über die Anpassung der Abgeordnetendiäten im Bundestag wird nicht im Einzelfall entschieden, sondern nach den dafür vorgesehenen gesetzlichen Regeln. Das ist nicht mit Kürzungen in der Pflege gleichzusetzen. Zudem gab es in diesem Jahr keine Erhöhung der Diäten von Bundestagsabgeordneten.