Ob und in welchem Umfang der Spielraum für eine spürbare Nachbesserung existiert, hängt von verschiedenen Faktoren ab – etwa von der Balance zwischen Transparenz, Verwaltungsaufwand und Datenschutz‑ sowie sicherheitsrelevanten Belangen.
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Änderung am Berliner IFG dient vor allem dem Schutz kritischer Infrastruktur nach dem Stromanschlag vom Januar 2026
Wir beabsichtigen nicht nur ein herkömmliches Informationsfreiheitsgesetz zu schaffen, das lediglich die Bereitstellung der Informationen auf Anfrage ermöglicht. Wir wollen darüber hinaus gehen und ein Transparenzgesetz schaffen, das die proaktive Bereitstellung und Abrufbarkeit der Informationen über eine digitale Plattform vorsieht, ohne dass es dazu einer Anfrage oder eines Antrags bedarf. Das halten wir sozusagen für „state of the art“, und diesen zeitgemäßen Standard wollen wir erfüllen.
Die nds. Justizministerin möchte weiterhin dem Koalitionsvertrag entsprechend ein Transparenzgesetz vorlegen.
Auch die Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der anderen Länder kommen nicht umhin, entgegenstehende Interessen durch Ausschlussgründe oder solche Abwägungsgebote zu schützen.