Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hierzu hat der Bundesfinanzhof (BFH) erst kürzlich entschieden, dass diese Beiträge, also zur privaten Pflegezusatzversicherung, nicht steuerlich absetzbar sind. Sie zählen nicht zu den sogenannten Basisabsicherungen.
Zu Anfragen mit gesundheitspolitischem Bezug an Frau Warken bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen unter poststelle@bmg.bund.de.
Insgesamt stehen viele Reformen an und diese sind nicht einfach umzusetzen, da sie nicht nur finanzielle Implikationen für die Sozialversicherungssysteme haben, sondern auch die Struktur und Finanzierung des gesamten Systems betreffen
Dass die heutigen Sozialbeiträge vor allem Arbeit belasten, während Kapitalerträge in der Regel außen vor bleiben, ist eine reale Schieflage. In einer Wirtschaft, in der Wertschöpfung zunehmend durch Automatisierung, Digitalisierung und KI entsteht, stellt sich diese Frage mit neuer Dringlichkeit.