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Die von ihnen geschilderten Fälle betreffen die Veräußerung von landwirtschaftlichen Flächen an Alteigentümer im Rahmen des begünstigten Flächenerwerbs nach Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) und der Flächenerwerbsverordnung (FlErwV). Dabei handelt es sich um bundesrechtliche Vorschriften, für deren Umsetzung die BVVG als alleinige Gesellschaft des Bundes, zuständig ist.
Der Deutsche Bundestag ist nicht dafür zuständig, einzelne Geschäftsmodelle zu entwickeln, zu begleiten oder politisch zu priorisieren.
Für die Produktion von Kunstdünger wird bei der Stickstoffproduktion fossiles Erdgas verwendet, dessen Verfügbarkeit aus mehreren Gründen eingeschränkt war.
Aktuell wird daher im Bundeslandwirtschaftsministerium geprüft, wie eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage ausgestaltet werden könnte. Ihre Hinweise nehme ich auf jeden Fall mit in die weiteren Diskussionen.