Antwort 09.06.2026 von Simone Borchardt CDU
Die Beamtenversorgung ist kein Ersatzhaushalt für Renten- und Sozialkassen, sondern Teil eines verfassungsrechtlich geschützten Systems.
Die Beamtenversorgung ist kein Ersatzhaushalt für Renten- und Sozialkassen, sondern Teil eines verfassungsrechtlich geschützten Systems.
Natürlich wurde auch intern intensiv darüber diskutiert; letztlich hat sich die Mehrheit für die Beibehaltung der gesetzliche Regelung ausgesprochen.
Gerne schließe ich mich seinen Ausführungen an. Damit ist alles gesagt.