Wann kommt die amtsangemessene Alimentation für Bundesbeamte und Soldaten?

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Vivian Tauschwitz
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Frage von Jan K. •

Wann kommt die amtsangemessene Alimentation für Bundesbeamte und Soldaten?

Sehr geehrte Frau Tauschwitz,

warum müssen Bundesbeamte und Soldaten trotz mehrerer Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (zuletzt am 17.09.2025) zur Beamtenbesoldung und der Ankündigung des Bundesinnenministers im Januar diesen Jahres "in wenigen Wochen" ein Gesetz vorzulegen weiterhin darauf warten angemessen alimentiert zu werden? Wie stehen Sie darüberhinaus dazu, dass im Referentenentwurf ein fiktives Partereinkommen angenommen wird, welches alle Interessenverbände unisono als juristisch höchst fragwürdig betrachten und welches auch noch rückwirkend zum Jahr 2021 angewendet wird, um Nachzahlungen möglichst niedrig halten zu können? Als Soldatin gehe ich davon aus, dass Sie mein Anliegen auch persönlich nachvollziehen können.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift. Das Anliegen einer amtsangemessenen Alimentation ist mir persönlich wie parlamentarisch wichtig.

Bezüglich Ihrer Frage, warum trotz der klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bisher keine Regelung in Kraft ist: Das Bundesinnenministeriums hat Mitte April 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt, der derzeit überarbeitet wird. Ein überarbeiteter Entwurf liegt aktuell noch nicht vor, ein Kabinettsbeschluss ist bislang nicht erfolgt. 

Der Weg durch den Bundestag steht demnach noch bevor. 

Die Komplexität macht das Vorhaben allerdings sehr umfangreich, denn die Übertragung des Tarifabschlusses und die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuberechnung der Mindestbesoldung müssen zusammengeführt werden. Damit ist auch Ihre zweite Frage berührt: das fiktive Partnereinkommen und seine rückwirkende Anwendung ab 2021. Es ist der vom Ministerium im Referentenentwurf gewählte Weg, die Besoldung verfassungskonform auszugestalten. Wie dieser Punkt im überarbeiteten Entwurf dargestellt wird, bleibt abzuwarten. Abschließend zu klären ist er im weiteren Verfahren, insbesondere in der parlamentarischen Beratung.

Mit freundlichen Grüßen

Vivian Tauschwitz MdB 

 

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